BRD - Religiöses Recht oder Körperverletzung? Der Deutsche Ethikrat debattierte über die Beschneidung minderjähriger Jungen. Die Mehrheit sprach sich für die Zulässigkeit der Tradition aus. Der Rechtsphilosoph Merkel betonte, dass der Eingriff rechtlich unzulässig sei.
Die Beschneidung als Ritus zur Aufnahme in die Gemeinschaft sei für Juden das höchste Rechtsgebot, sagte der jüdische Arzt Leo Latasch. Auch für Muslime sei die Beschneidung unerlässlich, so der muslimische Medizinethiker Ilhan Ilkilic. (KStA)
Kommentar: Die Zwangs-Beschneidung Minderjähriger verstößt gegen Menschen- und Kinderrechte. Und nach Gottes Wille kann sie auch nicht sein. Wenn der Mensch ohne Vorhaut besser wäre, hätte Gott ihn so geschaffen. (rb/MF)