Kardinal Meisner beim Weltjugendtag 2005 (Bild Wikipedia)
30.06.2012
Meisner kritisiert Beschneidungs-Urteil

Köln - Das umstrittene Kölner Urteil zur Strafbarkeit religiöser Beschneidungen ist rechtskräftig. Dies sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Freitag. Die Anklagebehörde verzichtet mangels Erfolgsaussicht auf eine Revision.

Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hoffte, dass eine höhere Gerichtsinstanz das Urteil kassieren könne. "Das Urteil konstruiert eine Schutzpflicht des Staates gegenüber einer Elternentscheidung .. Tendenzen, die Religionsfreiheit und damit das religiöse Erziehungsrecht von Eltern einzuschränken, ist entschieden entgegenzutreten.“ (EXPRESS)

Kommentar: Ein Gutes haben die Tiraden der Religions- Gemeinschaften gegen das Beschneidungsurteil ja. Der Riss zwischen ihnen und dem Rechtsstaat wird deutlich sichtbar. Die Religionen akzeptieren den Vorrang des Grundgesetzes nur begrenzt und bestehen auf Ausnahmen und Privilegien. (rb/MF)