Köln - Das Recht eines kleinen Jungen auf körperliche Unversehrtheit wiegt schwerer als die Religionsfreiheit der muslimischen Eltern, so das Kölner Landgericht. Im Urteil spricht das Gericht einen Arzt frei, weil er von der Strafbarkeit nichts gewusst habe.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland bezeichnet den Richterspruch als einen beispiellosen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Die Beschneidung von neugeborenen Jungen sei fester Bestandteil der jüdischen Religion und werde seit Jahrtausenden weltweit praktiziert. (Radio Köln)
Kommentar: Wenn religiöse Praktiken und Gesetze konkurrieren, hat das Gesetz Vorrang. Das gilt auch für religiös vorgeschriebenes Handabhacken, Steinigen oder die Beschneidung von Frauen. Nur weil etwas weltweit praktiziert wird, ist es nicht legal. Oder ist Foltern legal, weil's viele tun? (rb/MF)