Da sind sich die "großen Drei" tatsächlich einmal einig .. (Bild Tilly, BGS)
21.10.2024
Schneidiges Hamburger Urteil

BRD - Die Beschneidung kleiner Jungen aus religiösen Gründen beschäftigt die Gerichte. Ist die Beschneidung Körperverletzung oder religiös zulässig? Die Gerichte sehen das differenziert:

Der Fall, so ein Hamburger Amtsrichter, sei kompliziert. Der angeklagte Beschneider habe im Auftrag und mit Einwilligung der Eltern gehandelt, weil ihre Kinder sonst aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen würden.

Eine Beschneidung sei bei Jungen gesetzlich erlaubt. Zwar sei es keine Heilbehandlung im klassischen Sinn, aber weder mit dem Narkosegift, noch dem Skalpell sollte dem Kind ein körperlicher Schaden zugefügt werden. (KR)

Kommentar von Dr Mabuse am 21.10.2024

Es gibt Stimmen, die sagen, das beschnittene Glied sei hygienischer. Klar, der Schmodder reibt sich jetzt in die Unterhose. Ob die Befürworter auch zweimal am Tag den Slip wechseln, um das Hygieneversprechen einzulösen?

Kommentar von Spottdrossel am 21.10.2024

Manche sagen mit Stolz, Beschnittene seien ausdauernder beim Sex. Wenn das stimmt, ist das für die Nachbarn eine eher schlechte Nachricht: Wenn sie dauernd die Fenster schließen müssen, weil die lieben Nachbarn einfach nicht fertig werden ..

Kommentar von Kinderschützer am 21.10.2024

Mit dem "Arzt" stand der Falsche vor Gericht, er war lediglich ein Erfüllungsgehilfe. Die Eltern gaben den Auftrag für die Körperverletzung. Sie haben zudem das Selbstbestimmungsrecht des Kindes missachtet. Der Heranwachsende sollte, sobald er 16 oder 18 ist, selber über eine Beschneidung aus religiösen Gründen entscheiden können. Genau dann, wann er auch aus einer Religionsgemeinschaft austreten darf. Die Beschneidung ist nämlich nicht mehr rückgängig zu machen und die Entscheidung darüber darf nur der Betroffene selber fällen.