Der Bundestag hat die Beschneidung erlaubt. (Bild Tilly/BGS)
28.03.2018
Beschneidungsfeier an Karfreitag verboten

Köln - Beschneidungsfeiern an Karfreitag bleiben verboten. Damit weist das Kölner Verwaltungsgericht die Klage eines Gastronomen ab. Der Mann vermietet einen Festsaal, der für muslimische Feiern benutzt wird.

Das Ordnungsamt hatte ihm untersagt, an Karfreitag den Raum für Beschneidungsfeiern zu vermieten. Der Grund: bei solchen Festen werde laute Musik gespielt und auch getanzt. (WDR , 12.12.15)

Kommentar: Der Kölner Veranstalter verfolgt die Sache jetzt seit 2015 und ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht NRW erneut unterlegen. Jetzt bleibt ihm noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht. (rb/MF)

Kommentar von Jesses am 28.03.2018

Warum muss die Beschneidungsfeier gerade am Karfreitag sein? Aufstrebende Religionen übernehmen im Kampf gegen ihre Vorgänger zuerst deren Feiertage. Darum ist auch der Tag der offenen Moschee am gleichen Tag wie der Tag der deutschen Einheit. Das machten die Christen in ihrer Expansionsphase mit den Juden genau so.

Kommentar von Frank N Stein am 28.03.2018

Die Beschneidungsfeier ist an Karfreitag verboten, das Feiertagsgesetz will es so. Die Beschneidung an sich ist aber das ganze Jahr über erlaubt. Nun ja, was ist auch ein bisschen Körperverletzung gegen die unerhörte Störung der Feiertagsruhe?