Umweltzone Köln (Bild KStA)
27.01.2011
Umweltzone ist rechtmäßig
Mülheim / Münster - Die Umweltzone in Köln ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 8 A 2751/09). Der Kläger, ein Kölner Rechtsanwalt, hatte argumentiert, die Umweltzone sei "kein geeignetes Mittel zur Luftverbesserung und eine unverhältnismäßige Belastung allein der Autofahrer".

Er musste bereits in erster Instanz eine Niederlage einstecken - das OVG lehnte jetzt auch die Berufung ab. Der Luftreinhalteplan sei rechtlich nicht zu beanstanden, begründete das Gericht seine Einschätzung. Dass die Pläne zur Schadstoff-Verminderung vor allem den Straßenverkehr beträfen, liege daran, dass in anderen Bereichen wie der Schifffahrt nicht so schnell mit Erfolgen gerechnet werden könne. (AZ)

Kommentar: Fragt man den Anwalt: Wie geht's?, sagt der: Danke, ich kann klagen. Nun hat jeder das Recht, zu klagen, auch wenn ihm nichts weh tut. Der Automobilsektor ist ein gesellschaftlicher Goliath. Dass ausgerechnet dieser Riese oft über ungerechte Behandlung klagt, hat mit der Realität nichts zu tun. Das empfindet wohl auch das Gericht und lässt den Kläger mit heimlicher Freude vor den Schleppkahn rauschen .. (rb/MF)