Mülheim - Angesichts der unzumutbaren Feinstaub-Belastung an der Messstation Clevischer Ring in Mülheim ist das eine sehr interessante Meldung: “ Städte sind verpflichtet, Bewohner von stark befahrenen Straßen notfalls auch mit zeitweiligen Fahrverboten vor gesundheitsschädlichem Feinstaub zu schützen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Donnerstag hervor (Az BVerwG 7 C 36.07).
Wie die Richter mitteilten, dürfen Städte mögliche Maßnahmen nicht mit dem Hinweis ablehnen, dass noch kein landesweiter Aktionsplan zur Luftreinhaltung vorliegt. Stattdessen müssten sie sofort handeln und etwa den Lastwagenverkehr betroffener Straßen umleiten .. Die Messstation steht rund einen Kilometer entfernt. 2005 war dort der Grenzwert an der Straße bereits im März mehr als 35 Mal überschritten. Die EU-Richtlinien erlauben nur eine Überschreitung an 35 Tagen. (
KStA)”
Kommentar: In Köln werden die Bedenken der Handwerker, Anwohner und Oldtimerbesitzer zuerst abgearbeitet. Die gesundheitlichen Schäden der Anwohner werden hintenan gestellt. Vielleicht sollte die SPD auf Körperverletzung klagen, damit Bewegung in die Sache kommt. Die haben ihr Büro nur 20 Meter von der Meßstation entfernt und atmen jeden Tag Feinstaub jenseits aller Meßgrenzen. Am 17.09.07 wies ein tagesaktueller Ausdruck der Feinstaub-Messstation Clevischer Ring bereits 45 Überschreitungen auf. (rb/MF)