Messstation Clevischer Ring
10.10.2009
Verwaltungsgericht weist Klagen ab
Mülheim - Die zum 1. Januar 2008 in weiten Teilen der Kölner Innenstadt, Deutz und Mülheim eingerichtete Umweltzone ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln und wies Klagen von zwei Fahrzeughaltern ab: „Die Einrichtung der Umweltzone sei eine geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme, um  Luftverunreinigungen dauerhaft zu vermindern.“

Geklagt hatten der Halter eines plakettenfähigen (grün) PKW und ein Mitinhaber eines Kölner Bauunternehmens, dessen Unternehmen u.a. nicht plakettenfähige LKW unterhält .. Die Kläger hatten argumentiert, die Umweltzone bewirke keine Verbesserung der Luftqualität und stelle eine unverhältnismäßige Belastung des Bürgers dar.

Kommentar: Manchmal scheint es, als seien viele Kölner im politischen Koma. Sie gehen nur lustlos wählen und lassen der Politik unglaubliche Dinge durchgehen. Aber zur Umweltzone haben alle eine Meinung: Der eine ist erzürnt und klagt, der andere reagierte eher gelassen: „Bei 40 Zigaretten am Tag ist Feinstaub für mich kein Thema ..“ (rb/MF)