Messstation am Clevischen Ring. (rb/MF)
13.09.2019
Clevischer Ring im Visier

Mülheim - Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat am 12.09.19 über den Luftreinhalteplan für Köln entschieden, "dass der Plan vom 1. April 2019 für die Stadt Köln rechtswidrig ist und das Land ihn fortschreiben muss". Das OVG fordert:

"Nach derzeitigem Stand müssen Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 5/V und älter in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden, um eine zügigere Einhaltung des Grenzwerts für Stickstoffdioxid zu erreichen, u.a. am Clevischen Ring." (Stadt Köln)

Kommentar: 10 Jahre Umweltzone und noch immer entscheidet sich die Stadt im Spagat zwischen ungebremsten Autoverkehr und der Gesundheit der Bürger für das Auto. Man kann von der Umwelthilfe halten, was man will, aber sie sorgt hier für Klarheit. (rb/MF)