Mülheim/Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof hat am Freitag ein individuelles Klagerecht im Zusammenhang mit der EU-Feinstaubrichtlinie für zulässig erklärt. Der Einzelne müsse bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans erwirken können, wenn die Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub bestehe, entschied das höchste EU-Gericht.
Es sei mit dem zwingenden Charakter der EU-Richtlinie zur Luftreinheit nicht zu vereinbaren, wenn betroffene Personen die Verpflichtungen der Behörden nicht einklagen könnten. Die Mitgliedsstaaten der EU dürften jedoch nicht verpflichtet werden, Grenzwertüberschreitungen grundsätzlich zu verhindern. Es sei lediglich nötig, diese auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Europäische Gerichtshof gab damit der Klage eines Mannes aus Bayern statt. Er hatte den Freistaat aufgefordert, einen Aktionsplan gegen die hohe Feinstaubbelastung in München zu erstellen, damit die zugelassene Zahl von 35 Überschreitungen der Grenzwerte pro Jahr nicht überschritten werde.
(ARD-Tagesschau)