Mülheim - Die Übergangsfrist für private Anwohner der Kölner Umweltzone endet am
30. Juni 2008. Bislang reichte aus, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung bzw. des Fahrzeugscheins oder eine bis zum 30.06.2008 gültige Übergangs-Ausnahmegenehmigung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe des Fahrzeuges zu legen. Eine Umweltplakette war nicht erforderlich.
Ab dem 1. Juli 2008 muss auch an den Fahrzeugen der Anwohner und Anwohnerinnen der Umweltzone eine Umweltplakette angebracht sein. Die Plaketten sind bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln, den technischen Prüforganisationen (TÜV, Dekra, KÜS, GTÜ etc.) und bei autorisierten Kfz-Werkstätten erhältlich.
(Stadt Köln)