Köln - Seit Januar 2008 gibt es die Kölner Umweltzone. Seit Juli 2014 darf die ausgeschilderte Umweltzone nur noch von abgasarmen Fahrzeugen mit gültiger Feinstaubplakette genutzt werden. Da die Verpflichtung zum Anbringen der Feinstaubplakette noch von vielen Fahrzeugnutzern ignoriert wird, hat die Stadt im April beschlossen, dass ab sofort für Verstöße eine Bußgeldbetrag von 80 Euro erhoben wird.
Die bisherige Kölner Regelung eines reduzierten Verwarnungsgeldes für Fahrzeuge, die grundsätzlich die Berechtigung besitzen, aber ohne grüne Plakette angetroffen wurden, ist ausnahmslos aufgehoben.
(Stadt Köln)