Kalk - Nach dem "Verschwinden" der Anzeige und der Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft hat die Staatsanwaltschaft auf die Strafanzeige gegen die Stadt Köln wegen des Verdachts der Veruntreuung beim Ankauf des Kalkbergs geantwortet.
Wie nach den Verzögerungen nicht anders zu erwarten, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. In ihrer Begründung schließt sie sich der Stadt Köln für die elffache (!) Überzahlung von Teilgrundstück C als Erstattung von Sanierungskosten an.
Dem ist zu widersprechen, denn die Sanierung des Kalkbergs war eine Obliegenheit der GSE und die Stadt hat nicht das Recht, der GSE deren Aufwendungen zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu erstatten. Die Rechtslage ist eindeutig! (BI Kalkberg)