Fundstücke, die dem Attentat den Namen gaben. (Bild Polizei)
28.01.2012
Opfer entschädigt

Mülheim - Von den 23 Verletzten zweier rechtsextremistischer Anschläge in Köln haben mittlerweile 21 eine Entschädigung von jeweils 5000 Euro erhalten. Das sagte eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums der Nachrichtenagentur dpa.

Weil bis November unklar war, ob die zwei Kölner Anschläge einen extremistischen Hintergrund hatten, konnten die Opfer bislang keine Wiedergutmachung beantragen. Erst als das Innenministerium NRW die Attentate der rechten Terrorgruppe NSU zuordnete, steht der Weg offen.

Die Analyse einer DVD, die im Brandschutt einer Zwickauer Wohnung entdeckt worden war, hatte den Ermittlern die entscheidenden Hinweise gegeben. Im Einzelfall müsse man im Dialog mit den Opfern prüfen, ob bei schweren Verletzungen auch höhere Summen gezahlt werden könnten, sagte ein Sprecher des Bundesamtes für Justiz am Mittwoch. (KStA)