Mülheim - Bei der Untersuchung des Nagelbombenanschlags in der Keupstraße 2004 wurden keine Ermittlungsverfahren gegen Angehörige der Opfer eingeleitet. Das versicherte der damals zuständige Oberstaatsanwalt, Rainer Wolf, im Düsseldorfer Landtag.
Vorwürfe, damals hätten die Opfer im Zentrum der Ermittlungen gestanden, seien falsch. Es sei keineswegs nur ermittelt worden, ob es sich um organisierte Kriminalität in rivalisierenden türkischen Szenen gehandelt haben könnte. (KR)
Kommentar: Die "Täterschaft" von NSU beim Attentat, der Polizei beim Opferquälen und der Staatsanwaltschaft beim Vertuschen sind lediglich behauptet. Die organisierte Kriminalität auf der Keupstraße war dagegen bewiesen. Aber wer braucht schon Beweise, wenn er eine Meinung hat. (rb/MF)