Der Genuss von Marihuana (Hanf) wird immer noch völlig überzogen kriminalisiert.
30.05.2011
Richtige Richtung
NRW - Bei Drogen gelten in NRW ab dem 1. Juni neue Eigenbedarfsgrenzen. Die Justiz kann beim Besitz von bis zu 10 Gramm Haschisch und Marihuana oder einem halben Gramm Heroin, Kokain oder Amphetaminen für den eigenen Verbrauch von einer Strafverfolgung absehen, muss es aber nicht. Bei Jugendlichen dürfe ein Verfahren nur gegen Auflagen eingestellt werden.

Der Erlass sei mit Innen- und Gesundheitsministerium abgestimmt worden. Kutschatys Vorgängerin Müller-Piepenkötter (CDU) hatte die Grenze bei Cannabis auf 6 Gramm gesenkt und bei harten Drogen ganz gestrichen. "Das war ein Fehler, der auch Gelegenheits- Konsumenten unnötig kriminalisiert.", so Kutschaty. (WDR)

Kommentar: Der Drogenhandel ist in erster Linie grenzüber- schreitende Wirtschaftskriminalität, Steuerhinterziehung und Schattenwirtschaft. Die Konsumenten schaden im Zweifelsfall lediglich sich selbst. Darin unterscheiden sie sich nicht von Rauchern und Trinkern. Warum werden die einen kriminalisiert und die anderen nicht? Dieser Einsicht folgt der Justizminister jetzt wenigstens ein Stück weit. (rb/MF)