Passbild des sogenannten Rosenmädchens
30.06.2011
Freispruch
Mülheim / Köln - Das Urteil kam für niemanden überraschend. Obwohl die beiden Angeklagten Erich L. (57) und Ewa S (49). wegen eines Kapitalverbrechens auf der Anklagebank saßen, stand der Freispruch schon seit Wochen im Raum. "Der Sachverhalt der Anklage konnte in der Hauptverhandlung nicht festgestellt werden.", sagte der Vorsitzende Richter im Mordprozess um das Rosenmädchen.

Die Angeklagten erhalten eine Haftentschädigung von jeweils rund 4500 Euro. Die Staatsanwältin, die für beide Angeklagte wegen Anstiftung zum Mord und Mittäterschaft lebenslange Haft forderte, hat bereits Revision angekündigt. Erst 1996 wurde die Leiche der 19-jährigen Polin Josefa W. nahe eines Rosenfeldes an der niederländischen Grenze entdeckt.

In dem vier Monate dauernden Prozess waren die beiden Angeklagten bereits nach zwei Monaten aus der Haft entlassen worden mit dem Hinweis, dass eine Verurteilung "eher unwahrscheinlich" sei. Der Hauptbelastungszeuge K. war in der Untersuchungshaft drei Monate nach seinem Schuld-Eingeständnis an Herzversagen gestorben. (KStA)