"Rosenmädchen" (Bild Polizei)
03.05.2011
Angeklagte bleiben frei
Mülheim / Köln - Das Oberlandesgericht Köln hat die Haftentlassung der beiden Angeklagten im "Rosenmädchenprozess" bestätigt. Am Montag beschloss der zweite Strafsenat, die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Aufhebung der Haftbefehle zu verwerfen. Es bestehe keine Fluchtgefahr mehr, lautete die Begründung

Wie die 11. Große Strafkammer des Landgerichts am 7. April mitgeteilt habe, sei eine Verurteilung unwahrscheinlich. Angeklagt sind Kurt Erich L. (57) und Ewa S. (49). Dem Mann und der Frau wird vorgeworfen, an der Ermordung der 19-jährigen Polin Jozefa W. im Juni 1996 beteiligt gewesen zu sein. Kurt Erich L. soll die Mitangeklagte und ihren Freund Georg K. (46) dazu angestiftet zu haben, die junge Frau umzubringen.

K. soll den tödlichen Angriff auf das Opfer gestanden haben, starb jedoch im Jahr 2010 in Untersuchungshaft. Die Leiche, die erst Jahre nach der Tat identifiziert werden konnte, war in der Nähe eines Rosenfeldes in der niederländischen Grenzstadt Lottum gefunden worden. Der Prozess wird am heutigen Dienstag, 3. Mai, fortgesetzt. (KStA)