"Rosenmädchen" Jozefa W. (Bild Polizei Köln)
18.01.2013
Ihr Tod wird nie gesühnt
Mülheim - Das letzte Urteil im Mordfall Rosenmädchen ist gesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Freisprüche gegen die Angeklagten Erich L. (59) und Ewa S. (51). Der gewaltsame Tod von Jozefa W. (20) wird somit nie gesühnt.

Der Fall: Der Kraftfahrer Kurt L. (59) lebte im Juni 1996 mit der Prostituierten Jozefa W. zusammen in seiner Wohnung in Köln-Mülheim. L. soll mit Kokain gedealt haben. Als Jozefa mit einer Anzeige bei der Polizei drohte, soll L. seine Bekannten Ewa S. (51) und Georg K. (46) beauftragt haben, Jozefa zu töten.

Die mutmaßlichen Täter sollen mit ihrem Opfer nach Holland gefahren sein und sie bei einem Waldstück bei Lottum getötet haben. Doch dann starb der Haupttäter im Knast an Herzinfarkt. Erich L. und Ewa S. konnte das Mordkomplott nicht nachgewiesen werden. (EXPRESS)