Höhenhaus - Die Tat ist an Gefühlskälte kaum zu überbieten", sagte Oberstaatsanwältin Margarete Heymann am Mittwoch im Landgerichtsprozess um den "Blumenkübel-Mord", bevor sie die Jugendstrafen für Dieter S. (19) und Ali T. (18) beantragte. Nach ihrem Willen soll der ältere Angeklagte unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung für neun Jahre hinter Gitter, der jüngere für acht Jahre und sechs Monate.
Die Brutalität mache sie fassungslos, sie äußerte Verständnis, wie die Familie des Opfers Mehmet F. am ersten Prozesstag reagiert hatte. Nachdem sie mit Handys geworfen und die Verteidiger beschimpft hatten, waren die Brüder schreiend auf die Angeklagten losgestürzt und mussten von Justizwacht- meistern mit Gewalt zurückgehalten werden.
(KStA)
Kommentar: Die Tat spricht für sich, wie wahr. Gehört es aber zu den Aufgaben einer Staatsanwältin, Verständnis für im Gerichtssaal randalierende Familienangehörige zu äußern? Erstreckt sich das Verständnis auch auf deren klare, unmissverständliche Morddrohungen? (rb/MF)