Landgericht Köln (Foto Rakozy)
15.06.2011
Du sollst auch sterben!
Höhenhaus - Der Prozess um den so genannten Blumenkübel-Mord vor der Jugendstrafkammer des Kölner Landgerichts hatte noch nicht begonnen, da sorgte ein Wutausbruch der drei Brüder des Opfers für helle Aufregung. Wortlos hatten die Verwandten des im November vergangenen Jahres getöteten 38-jährigen Mannes als Nebenkläger neben dem Staatsanwalt Platz genommen.

Doch plötzlich kochten beim Anblick des älteren Angeklagten Dieter S. (19, alle Namen geändert) bei ihnen die Emotionen über. "Du Mörder, Du sollst auch sterben!" - mit diesen Worten stürmte das Trio laut schreiend auf den Angeklagten los, stieß mit ohrenbetäubendem Knall einen Tisch um und konnte nur mit äußerster Kraftanstrengung von den herbei eilenden Wachtmeistern am Boden fixiert werden.

Bis die Gemüter sich beruhigt hatten und Staatsanwalt Philip Krämer die Anklage verlesen konnte, vergingen mehrere Stunden. Nach Überzeugung des Anklägers haben die beiden Jugendlichen im November vorigen Jahres ihr zufällig ausgewähltes Opfer Mehmet F. nach Mitternacht auf der Berliner Straße in Höhenhaus "aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat getötet". (KStA)