Dünnwald - Bei einem Verkehrsunfall in ist am Nachmittag des 22. Juli ein Radfahrer (74) lebensgefährlich verletzt worden. Der 74-Jährige befuhr gegen 17 Uhr mit seinem Fahrrad den Zeisbuschweg in Richtung Höhenfelder Mauspfad.
Als eine 45-jährige Autofahrerin mit ihrem Pkw-Gespann an dem Radfahrer vorbei fuhr, verlor der Senior nach ersten Ermittlungen das Gleichgewicht und stürzte zunächst gegen den Pkw. Anschließend geriet er unter den Pferdeanhänger. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu.
Kommentar: Wenn der Senior so wenig Platz hatte, daß er gegen das Auto stürzte, dürfte der PKW-Fahrer zu dicht überholt haben. Die gängige Rechtssprechung sieht 1 bis 1,50 mtr. MINDEST-Abstand zum überholten Radfahrer vor. Dagegen wird so häufig verstoßen, daß zu knappes Überholen eher die Regel als die Ausnahme ist. (rb/MF)