Videoüberwachung am Wiener Platz, Hinweistafel .. (rb/MF)
14.03.2020
Demo Wiener Platz

Mülheim - Die Polizei muss die Überwachungskameras am Wiener Platz während einer Versammlung am 14.03.20 abdecken. Das entschied das Verwaltungsgericht: Die Kameras würden gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit verstoßen.

Dem Gericht reichte es nicht, dass die Polizei die Kameras einfach ausschaltet. "Bereits die Präsenz der Kameras und die Möglichkeit staatlicher Beobachtung entfalteten eine abschreckende und einschüchternde Wirkung und griffen in das Versammlungsrecht ein.

Für Versammlungsteilnehmer sei nicht erkennbar, ob die Kameras ausgeschaltet seien, deshalb reiche auch eine Zusicherung nicht aus", so das Kölner Verwaltungsgericht. Den Eilantrag stellten Veranstalter und Teilnehmer der "Demonstration gegen Repression". (WDR)

Kommentar von Oskar am 14.03.2020

Die Kameras sollen Straftaten verhindern und im Nachhinein Straftaten aufklären. Was hat das mit Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu tun? Wird irgendjemand in seinen Rechten dadurch beschnitten? Das kann ich nicht nachvollziehen ..

Kommentar von Mohammed am 14.03.2020

Ach Leute, kriegt euch ein. Wir ziehen alle Burkas an und dann können die Kameras filmen, bis sie schwarz werden ..

Kommentar von Peter am 14.03.2020

Und was ist, wenn jetzt ein Reporter vom Wochenspiegel vorbeikommt und ein Foto von der Demo macht? Dann stellt ihr euch brav und breit auf und grinst freundlich in die Kamera. Und zu Hause: "Guck' mal Schatz, wir sind im Wochenspiegel!"

Kommentar von Redaktion am 14.03.2020

Wir können leider keine Informationen über den Veranstalter der Demo geben. Selbst im Gerichtsurteil ist dieser namentlich nicht genannt. Lebt die Demokratie nicht wesentlich von Transparenz und Offenheit?

Kommentar von Silke Beckmann am 14.03.2020

Wieso darf diese Demo heute überhaupt statt finden denke man soll in zeiten von Corona soziale Kontakte meiden???