Mülheim - Mit Freiheits- und Bewährungsstrafen hat das Landgericht eine Serie von Autobrandstiftungen quittiert, die vorigen Sommer im Rechtsrheinischen für Aufregung sorgten. Die Täter (19, 20, 28) wurden zu Freiheitsstrafen zwischen knapp drei und vier Jahren verurteilt.
Der 20-jährige Auszubildende kam mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten davon. Der Staatsanwalt hatte ein zwei Monate höheres Strafmaß für jeden gefordert. Das Trio hatte in unterschiedlicher Tatbeteiligung 2010 im Rechtsrheinischen 14 Autos angezündet.
Der Gesamtschaden beträgt knapp 50.000 Euro. Meist handelte es sich um Autos älterer Bauart mit hoher Motorleistung. Damit begründete der Vorsitzende Richter die Annahme eines "minderschweren Falls". Dieser Aspekt habe zu einer milderen Bestrafung geführt. (KStA)