BRD - Muslimische Frauen haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Autofahren mit Gesichtsschleier. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Es bestätigte ein Urteil der Vorinstanz, ein Antrag auf Berufung wurde abgelehnt. Die Klägerin führte religiöse Gründe für das Tragen eines Niqab an. Ohne Schleier sei sie im Auto den Blicken fremder Menschen ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht verwies darauf, das in der StVO festgelegte Verhüllungsverbot gewährleiste eine Verfolgung von Rechtsverstößen. Religiöse Gründe müssten dagegen zurückstehen. (DLF)
Auch anderes Recht gehört akzeptiert und angewendet, wie die medizinisch unnötige Beschneidung kleiner Jungs. Das ist eine strafbare Körperverletzung, alles andere ist dummes Geschwätz. Auch hier müssen "religiöse Gründe" zurückstehen.
Religion ist Privatrecht. Ein jeder darf glauben, was er will. Körperverletzung ist Strafrecht. Ein jeder hat das Grundrecht auf Unversehrtheit. Dass unser Staat an der Stelle kleine Kinder im Stich und Schnitt lässt, dafür schäme ich mich seit Jahren ..
Nehmen wir mal an, eine verschleierte Person entzieht sich einer Verkehrskontrolle, fährt bei Rot über mehrere Ampeln und doppelt so schnell, als erlaubt. Dabei wird sie geblitzt. Die Polizei ermittelt anhand der Fotos die Halteradresse und klingelt. Es öffnet eine verschleierte Person die Tür und .. den Rest der Geschichte dürfen sie frei weiterspinnen ..