Münster - Eine muslimische Frau aus Neuss darf nicht mit verschleiertem Gesicht Auto fahren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Die Neusserin kann dagegen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Zur Begründung hieß es: Die Regelung der StVO, dass Kfz-Führer ihr Gesicht nicht verhüllen dürfen, sei verfassungsgemäß.
Die Identität von Autofahrern muss bei Verkehrskontrollen und Verstößen erkennbar sein. Zudem sei eine Rundumsicht und mimische Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern nur ohne Schleier gewährleistet. (WDR)
Der Anwalt der Klägerin sieht recht zufrieden aus. So, als hätte er gerade gesagt: "Ach, wie gut, dass niemand weiß, dass ich Rumpelstilzchen heiß' .."