BRD - Das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr gilt auch für eine Muslimin, die aus religiösen Gründen einen Niqab trägt. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht urteilte, dass die Religionsfreiheit in dem Fall keine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot rechtfertigt.
Laut Straßenverkehrsordnung müsse das Gesicht eines Autofahrers während der Fahrt erkennbar sein. Damit bekam die Bezirksregierung Recht, die den Antrag einer Düsseldorferin auf Tragen eines Schleiers am Steuer ablehnte. Die Vollverschleierung während der Fahrt könne die Verkehrssicherheit gefährden.
Zum einen könnten Verkehrsverstöße nicht geahndet werden, wenn die Fahrerin nicht erkennbar sei. Zudem könne das Tuch die Rundumsicht der Frau einschränken, wenn es verrutsche. Der Niqab ist ein Kopf-Schulter-Tuch, das einen Sehschlitz für die Augen freilässt. (WDR)
Ich wollte an einem Wochenende mit den Motorradkumpels eine Ausfahrt machen. Dazu gehört ein voller Tank und ein paar Taler im Portemonnaie. Beides ist aber leer. Ich also flugs in die Sparkasse, Geld abholen. Die Dame hinter der Kasse schüttelt freundlich, aber bestimmt den Kopf: "Sie kriegen von mir nur Geld, wenn sie den Helm abnehmen. Ich will sehen, wen ich vor mir habe." Also, Helm ab zur Bargeldfassung und alles ist gut. Wer hier von Diskriminierung spricht, hat Grundlagen unseres Zusammenlebens nicht verstanden oder akzeptiert sie nicht ..
Bei der Polizeiarbeit sind Täterbeschreibung und Täterfotos wichtige Hilfs- und Beweismittel. Diese nutzen z.B. im Straßenverkehr bei Vollverschleierten nichts. Wenn der Fahrer nicht zu erkennen ist, kann er nicht haftbar gemacht werden, so einfach ist das. Natürlich übertritt nicht jede Vollverschleierte ständig die Straßenverkehrsordnung. Sie kann es aber folgenlos tun, und darum geht es.
Wenn Sie das Thema interessiert und sie wollen die Nachricht beim WDR im Original nachlesen, haben sie kein Glück. Der WDR löscht alle Nachrichten nach einem Jahr ..