Osnabrück - Eine Muslima darf keinen Gesichtsschleier im Unterricht eines Abendgymnasiums tragen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag der Frau auf vorläufigen Rechtsschutz ab. Die Schule hatte darauf bestanden, dass sie ohne Nikab am Unterricht teilnimmt.
Dieser Schleier lässt nur einen schmalen Sehschlitz frei. Zuvor hatte sie angekündigt, sie werde angesichts des großen Medieninteresses nicht zu einem Erörterungstermin im Gericht erscheinen. Die Verhandlung wurde abgesagt, das Gericht entschied in Abwesenheit der Frau. (T-Online)
Kommentar: Manche sagen: Nur, wenn wir Verschleierte zum Unterricht lassen, haben sie eine Chance, sich durch Bildung zu emanzipieren. Aber wer hält die Frauen davon ab, sich während des Unterrichts zu demaskieren? Niemand, außer Sie selbst. (rb/MF)
Wenn eine Frau im Unterricht den Nikab anbehalten will, ist sie vielleicht streng gläubig. Aber ist sie dann nicht an der falschen Schule? Oder gibt sie nur den religiösen Repressionen ihrer Familie nach? Dann leben sie vielleicht im falschen Land ..