Messehallen Ost
02.04.2012
Oppenheim-Esch gescheitert

Mülheim / Deutz - Der Oppenheim-Esch-Fonds ist im Streit um die Miete für die Messehallen mit seiner Berufung vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) gescheitert. Die Entscheidung vom Freitag betrifft allerdings nur eine verfahrensrechtliche Frage. Dem Urteil zufolge darf der Fonds den Mietstreit mit der Stadt nicht im Urkundenverfahren führen, bei dem keine Zeugen gehört werden (1 U 77/11).

Das Urkundenverfahren sei unzulässig, weil in dem Prozess auch europarechtliche Fragen erörtert werden müssten, stellte der 1. Zivilsenat fest. Außerdem habe der Investor nicht alle Ansprüche durch Urkunden belegt. Damit bestätigte das OLG das Urteil des Landgerichts in erster Instanz. (KStA)

Kommentar: Das kommt davon, wenn der Rat Verträge unterschreibt, die ein normaler Mensch nicht versteht und deshalb auch nicht unterschreiben würde. Müssten Ratsmitglieder für die Folgen solcher Vertrage persönlich haften, wäre schnell Schluss mit Unsinn à la Messe, Stadthaus, MVA und anderer zum Nachteil des Steuerzahlers. (rb/MF)