Lüneburg - Nach einem Urteil des LG Lüneburg ist das Zuschicken von Postwurfsendungen gegen den Willen des Empfängers ein rechtswidriger Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. (T-Online)
Kommentar: Das Urteil ist so vernünftig, dass man sich um seinen Bestand sorgen muss. Denn wann immer Menschen zwischen "sehr vernünftig" und "total bekloppt" wählen können, treffen sie oft seltsame Entscheidungen.
Die Mülheimer Umwelt Gruppe schlug der Post 2004 vor, sie solle selber die "Werbung JA / NEIN" - Aufkleber in alle Briefkästen werfen, dann hätte sie die Sache geregelt und stünde als Umweltengel da. Die Post fand die Idee "total bekloppt" .. (rb/MF)