Ein-Euro-Jobber bei der Arbeit, Maurizio Gambarini/dpa
16.11.2010
1-Euro-Schelte
Mülheim - An Ein-Euro-Jobs sind Bedingungen geknüpft: So dürfen deren Inhaber nur Arbeit verrichten, die ansonsten liegen bliebe. Die Arbeit muß im öffentlichen Interesse sein, also gemeinnützig. Das soll garantieren, dass Ein-Euro-Jobber am Markt tätige Unternehmen nicht aus dem Geschäft drängen. Die Praxis sieht vielfach anders aus:

So beseitigten staatlich finanzierte Ein-Euro-Jobber illegalen Müll oder helfen beim Umzug des städtischen Bauhofs. Kommunen und Wohlfahrtsverbände würden so ungeförderte Tätigkeiten im ersten Arbeitsmarkt durch öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzen und so ihre Personalkosten reduzieren." (ZEIT)

Kommentar: In Mülheim warf der SSM der MüTZe vor, sich mit eben diesen 1-Euro-Jobbern Vorteile gegenüber anderen Selbsthilfebetrieben wie dem SSM zu verschaffen. Lesen Sie die Serie im Servicekasten rechts. In einem anderen Fall gelang die Bewirtschaftung des Kulturbunker- Cafès mit den "Wäsch' und Kochwievern" nicht, weil deren 1-Euro-Kräfte zu offensichtlich reguläre Arbeitsplätze ersetzt hätten. (rb/MF)