Mülheim - Bei städtischen Bauvorhaben spielen die Kosten eine besondere Rolle. Wenn für den privaten Investor eine sorgfältige Kostenkontrolle das A&O seiner Arbeit ist, gilt das nicht für die öffentliche Hand.
Dort kennen die Baukosten nur eine Richtung: nach oben. Nun lässt ein Kostenvoranschlag das auch zu, er ist unverbindlich. Gibt die ausführende Baufirma ein Angebot ab, werden Überschreitungen von 10% bis 20% in der Regel akzeptiert.
Noch präziser bindet eine Festpreisvereinbarung an die Einhaltung der Kosten. Wenn die Kosten der Mülheimer Brücke von 30 Mio (2010) auf 301 Mio (2022) steigen, hat das mit seriösem Kostenmanagement nichts mehr zu tun. (rb/MF)