Beschlagnahmte Spielautomaten beim Zollkriminalamt in Dellbrück. (Bild: Worring, KStA)
26.05.2010
Glücksspiel vor Gericht
Mülheim - Das Landgericht Köln hat drei türkische Betreiber von Geldspielautomaten wegen Steuerhinterziehung, illegalen Glücksspiels und Urkundenfälschung zu Bewährungsstrafen bis zu zwei Jahren verurteilt. Die Anklage war zunächst von einer hinterzogenen Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer in Höhe von ca. 3,4 Mio Euro ausgegangen.

Der Staatsanwalt ging nach der erforderlichen Neuberechnung der Schadenssumme von rund 300.000 Euro hinterzogenen Steuern aus. Angesichts des deutlich geringeren Schadens, dem Geständnis der Angeklagten und der Bereitschaft, den Schaden wieder gut zu machen, hielt der Ankläger das Höchstmaß einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren für angemessen".

Kommentar:  Rechtsprechung erinnert manchmal an fröhlichen Basar-Handel. Verlangte der Staat gestern noch 3,4 Mio., gibt's für ein Geständnis 90% Rabatt. Die restlichen 300.000 zahlen die Betrüger aus der Portokasse. Der entscheidende Punkt ist Knast. Das Geständnis gibt es nur gegen Bewährung. Die Verurteilten verlassen den Gerichtssaal als freie Männer und eilen zu ihren Geschäften. (rb/MF)