Köln - Spielhallen-Betreiber klagen gegen die Schließung ihrer Betriebe wegen des Coronavirus. Vergebens, wie am Montag, den 23. März 2020 das Kölner Verwaltungsgericht entschied. Die Richter lehnten mehrere Eilanträge der Betreiber ab.
Die Kläger argumentierten, die Schließung der Betriebe sei unverhältnismäßig, der Infektionsschutz in ihren Spielhallen gesichert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben sei ein Mindestabstand zwischen den Spielgeräten gewährleistet. Die Geräte hätten einen Sichtschutz, der Schutz gegen eine Tröpfcheninfektion biete.
Zudem seien die Spielhallen relativ weitläufige Räumlichkeiten. Die Geräte würden regelmäßig durch das Personal desinfiziert, dem Handschuhe und Mundschutz zur Verfügung stünden. Das Gericht überzeugte das nicht. „Das neuartige Corona-Virus könne unstreitig eine übertragbare Erkrankung verursachen." (EXPRESS)
Illegale Spielhallen und Wettbüros gibt es stadtweit, ohne, dass die Stadt etwas dagegen unternimmt. Der Bürger kriegt dann lächerliche Argumente wie "Personalknappheit" und "Prozesskostenrisiko" zu hören. Das ist, als wenn sie beim Bäcker Brötchen bezahlen, aber keine kriegen, weil er "kein Mehl" hat ..