Köln - Etliche Spielhallenbetreiber dürften Klagen gegen die Stadt Köln vorbereiten. Nach dem Ablauf einer Frist im Glücksspielstaatsvertrag Anfang Dezember, müssen 239 Spielhallen neue Genehmigungen beantragen.
Denn die Spielhallen müssen jetzt einen Mindestabstand von 350 Metern zu Kitas und Schulen einhalten und es dürfen nicht mehr mehrere in einem Gebäudekomplex untergebracht sein. 235 Anträge liegen der Stadt vor, ein Zehntel wurde überprüft.
In bisher einem Fall muss die Stadt entscheiden, welche von zwei Spielhallen weitermachen und welche schließen muss. Die Stadt prüft die Anträge gewissenhaft, sie rechnet damit, dass jeder abgelehnte Betreiber gegen die Stadt klagen wird. (RK)