Glücksspielautomaten (Bild ESP 1982, CC BY-SA 4.0, Wikipedia)
02.07.2017
Gnadenfrist für Zockerbuden

NRW - Das Innenministerium verschiebt die Umsetzung des neuen Glücksspiel- Gesetzes vom 1. Juli auf den 1. Dezember. Das neue Gesetz sieht u.a. einen Mindestabstand von 350 m von Spielhallen zu Schulen und Jugendtreffs vor.

Der geänderte Glücksspielstaatsvertrag war im Juli 2012 bundesweit in Kraft getreten. Betreibern und Kommunen wurde anschließend eine Übergangsfrist von fünf Jahren gewehrt. Das OVG in Münster entschied, dass das Gesetz in NRW ab dem 1. Juli gelte.

Das Innenministerium sieht das anders. Durch die Regierungsbildung 2012 habe es länger gedauert, bis das Gesetz verabschiedet werden konnte. Man habe deshalb die Kommunen angewiesen, mit der Umsetzung zu warten. (KR)

Kommentar von Redaktion am 02.07.2017

In unserer Artikelserie "Glücksspiel" finden Sie haufenweise Quellenangaben mit Links auf Zeitungs- und Polizeiberichte, die nicht mehr funktionieren. Unsere Angaben sind aber korrekt, die Artikel wurden gelöscht. Besonders zu den massiven Betrügereien auf der Frankfurter Straße und Keupstraße sind kaum noch Quellen vorhanden.