Der Angeklagte beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht. Foto Hendrik Pusch
26.03.2021
Messerstecher verurteilt

Köln - Nach einem Messerangriff auf einen Nebenbuhler hat das Landgericht Köln am Mittwoch einen 34-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt.

Der Mann hatte im Mai 2020 einen Nebenbuhler bei einer eskalierten Aussprache im Kölner Königsforst verletzt. Er fügte ihn mit einem Messer mehrere Schnittverletzungen an Rücken, Kopf und Nacken zu.

Das Opfer überlebte knapp. Ursprünglich lautete die Anklage auf versuchten Mord. Der Täter habe aus Wut, aber ohne Tötungsabsicht gehandelt. Er habe mehrere Möglichkeiten zur Tötung des Kontrahenten ausgelassen. (EXPRESS)

Kommentar von Angsthase am 26.03.2021

Natürlich war die Tat ungeplant. Wer mit einem Messer zu einer Auseinandersetzung geht, ist eben ein sehr ängstlicher Mensch, der sich nur schützen will und in der Gefahr schon mal überreagiert. Sagt jedenfalls mein Therapeut ..

Kommentar von Korrektor am 26.03.2021

Ich finde das Urteil gerecht: Acht Jahre für einen Mordversuch abzüglich 50% Kulturrabatt, voilà, bist du bei vier Jahren. Das geht in Ordnung.

Kommentar von Advocat Diabolo am 26.03.2021

Dass er seinen Kontrahenten nicht getötet hat, beweist, dass er ihn nicht töten wollte? Das ist eine interessante Logik. Wir hatten in Ehrenfeld einen Pistolenschützen auf der Venloerstraße, dem das Gericht zugute hielt, dass er sein Gegenüber nicht getroffen habe, obwohl er es gekonnt hätte. Als Sportschütze versichere ich ihnen: Man will IMMER treffen, aber auch der Beste schießt gelegentlich daneben ..

Kommentar von Emma am 26.03.2021

Wer zu einer Auseinandersetzung ein Messer mitnimmt, ist auch bereit, es zu benutzen. Alle anderen Argumente grenzen an Schwachsinn. Aber der Richter - es war ganz sicher keine Frau - hat für diese sehr "männliche" Haltung offenbar Verständnis ..