Sie haben unsere Scooter aus dem Rhein gefischt? Wer vergreift sich hier an unserem Eigentum? Herr Richter! Anzeige! Klage! Urteil! (Bild Herrmann)
14.01.2023
Haarspalter am Werk ..

Düsseldorf - Der 67-Jährige Angeklagte fand einen abgelegten E-Scooter auf seinem Grundstück. Er erklärte der Scooter-Vermietungsfirma, er werde den Roller nur gegen Bezahlung wieder herausgeben.

Für die Bergung des Rollers forderte er eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 35 Euro. Die Verleihfirma ließ sich auf die Zahlung aber nicht ein. Sie holte den E-Scooter einfach so ab und erstattete Anzeige gegen den Senior.

Das Düsseldorfer Amtsgericht verurteilte den Mann am Donnerstag wegen Nötigung zu einer Strafe in Höhe von 200 Euro. Der 67-Jährige hat das Urteil akzeptiert und verzichtete auf einen vorher angekündigten Einspruch. (WDR)