E-Scooter verkehrsbehindernd auf dem Gehweg. (rb/MF)
30.07.2022
E-Scooter-Plage jetzt im Griff?

Köln - Immer wieder werden E-Scooter auf Gehwegen abgestellt und sogar in den Rhein geworfen. Aber die Stadt hatte laut EXPRESS angeblich bisher keine rechtliche Grundlage, um einen Verstoß zu ahnden.

Das soll sich nun ändern. Seit dem 29. Juli 2022 müssen E-Scooter-Anbieter eine Sondernutzungserlaubnis vorweisen und Verstöße gegen das Straßen- und Wegegesetz in NRW können sanktioniert werden.

Bisher gab es nur eine freiwillige Vereinbarung zwischen Stadt und Anbietern und keine Verstöße. Zuletzt forderte der Umweltverein KRAKE e.V. ein strengeres Abstellverbot und feste Rückgabestationen. (EXPRESS)

Kommentar von Klartäxt am 29.07.2022

Die Verwaltung macht sich kleiner, als sie ist. Ob es widerrechtlich im öffentlichen Straßenland abgestellte Werbefahrzeuge, in der Gegend herum liegende E-Scooter oder hunderte von rostenden Drahteseln an Radständern sind, immer der gleiche Text: Nein, uns sind leider die Hände gebunden. Zu tun, was zu tun ist?

Kommentar von biker am 30.07.2022

Dass die Stadt keine Handhabe gegen verkehrsbehindernd abgestellte und weggeworfene E-Scooter hat, ist ein Witz. Die Roller haben Nummernschilder und sind rechtlich Kraftfahrzeuge. Sie werden auch von der Rechtsprechung so behandelt, siehe Suff-Fahrten. Verleiher, die zulassen, die ihre Fahrzeuge massenhaft verkehrswidrig abgestellt und in Wald und Fluss versenkt werden, haben kein Recht, ihr Verleihgeschäft weiterzuführen.