Dieses Auto wurde vom Unfallverursacher gerammt. (Bild: kra)
Schaf-Richter
Köln - Ömer B. (32), der „Rotraser“, kann vorerst aufatmen. Anders als in erster Instanz werteten die Richter die Amokfahrt durch Köln im Dezember 2011, bei dem 7 Menschen fast getötet wurden, lediglich als fahrlässige Körperverletzung.

Der Amtsrichter, der Ömer B. 2012 für 2 Jahre und 3 Monate hinter Gitter schickte, ging von vorsätzlicher Körperverletzung aus. Das entspricht nicht dem „Täterprofil des Angeklagten“, so das Berufungsurteil: 2 Jahre Haftstrafe auf Bewährung. (KStA)

Kommentar: Trunkenheit, Körperverletzung, keinen Führerschein, Fahrerflucht - was für ein miserables Täterprofil. Da erschien die zweijährige Haft nicht zu streng. Jetzt kann er den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Das ist aktive Opfer-Verhöhnung. (rb/MF)
Renovierter Vorplatz Mülheimer Bahnhof. Wieso zahlt hier eigentlich Mülheim 2020? Gehört das Gelände nicht der Bahn? (rb/MF)
Architekten lieben Steine ..

Mülheim - Der Parkplatz vor dem Mülheimer Bahnhof war kein Schmuckstück, aber das ist bei Parkplätzen auch nicht einfach. Aber man konnte dort Fahrgäste hinbringen, abholen und preiswert parken: 2,20 Euro für ein 24-Stunden-Ticket war fair.

Dann kam die Umbau-Maßnahme Frankfurter Straße und Mülheimer Bahnhof im Rahmen von Mülheim 2020. Die Parkplätze sind verschwunden, die gesamte Fläche steht jetzt den Fußgängern zur Verfügung. Eigentlich eine schöne Sache, denn Fußgänger sind wir ja alle.

Leider wurde aus dem Platz eine Steinwüste. Die Parkplätze auf der Montanusstraße sind drastisch teurer geworden. Die Parkdauer ist auf 4 Stunden beschränkt, ein Tagesticket gibt es nicht mehr. Und Fahrgäste mit Gepäck abholen? Viel Vergnügen! (rb/MF)

 

Renovierter Vorplatz Mülheimer Bahnhof. Wieso zahlt hier eigentlich Mülheim 2020? Gehört das Gelände nicht der Bahn? (rb/MF)

Höheres Bußgeld für Radler?
BRD - Wer mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfährt und dabei erwischt wird, soll nach dem Willen der Länder künftig 60 statt 45 Euro Bußgeld bezahlen. Das gäbe dann einen Punkt in Flensburg. (T-Online)

Kommentar: Man hört oft, das für alle die gleichen Regeln gelten sollen. Das ist aber nicht so einfach. Zugespitzt formuliert: Macht der Autofahrer einen Fehler, ist der Radfahrer tot. Macht der Radfahrer einen Fehler, ist er auch tot. Ampeln wurden wegen der Autos aufgestellt, und nicht wegen der Radfahrer.

Wenn Radfahrer rote Ampeln ignorieren, gefährden sie sich selbst. Autofahrer gefährden alle anderen. Wer meint, es gäbe da keine Unterschiede, müsste auch die Helmpflicht für Autofahrer fordern. Es sterben mehr Autofahrer an Kopfverletzungen als Radfahrer. (rb)
Rad-weg-mit-un-ter-brech-un-gen auf der Berliner Straße. Würde man so etwas Autofahrern zumuten, gäbe es einen Bürgerkrieg. (Bild rb/MF)
Radweg Berliner Straße

Mülheim - Fahren Sie mit dem Rad die Berliner Straße (B51) stadtauswärts, beginnt erst am Kreisverkehr Markgrafenstraße ein Radweg, der vor der Bahnunterführung wieder endet. Dahinter geht er weiter, aber hinter'm Neurather Ring ist erneut Ende.

In der Gegenrichtung sieht es nicht besser aus. Auf dem erwähnten Flickwerk-Stück zwischen Höhenhauser Ring und Cottbuser Straße kamen kurz hintereinander zwei Senioren mit dem Fahrrad um's Leben. Beide Unfälle haben mit der fahrrad-unfreundlichen Verkehrsführung zu tun.

Eine Reaktion der Stadt oder Seniorenvertreter blieb aus. Der ADFC hat zwei Mahnräder an den Unfallorten aufgestellt, aber die sind wieder weg. Fahrrad - Unfallopfer haben offenbar keine Lobby, nicht mal in den eigenen Interessenverbänden. (rb/MF)

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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