Koran-Verteilung auf dem Wiener Platz. In der Mitte Abou-Nagie (Bild Adnan Akyüz)
Abou-Nagie vor Gericht gescheitert, aber frei

Köln - Das Kölner Landgericht bestätigte am Dienstag (04.07.2017) das Urteil der Vorinstanz. Der Prediger hatte über zwei Jahre hinweg Sozialleistungen in Höhe von etwa 53.000 Euro in Anspruch genommen, obwohl er über Einkünfte verfügte.

Das Geld, dass er auch für den Unterhalt einer Limousine ausgab, stammte aus Spenden für seine mittlerweile verbotene Vereinigung „Die wahre Religion“. Von diesem Geld habe er Rechnungen des täglichen Lebens bezahlt und den Behörden nicht gemeldet, so das Gericht.

Abou Nagie hält sich im Ausland auf, um dort Projekte zu verwirklichen. Er war zum Prozess in Köln nicht erschienen. Vergangenen November hatte der Bundesinnenminister die Vereinigung Nagies verboten, weil sie aufgerufen habe, den Dschihad zu unterstützen. (WDR)

Kommentar von Jesses am 04.07.2017

Passend zum Urteilsspruch hält sich der Beklagte im Ausland auf. Man könnte auch von "geflohen" oder "untergetaucht" sprechen oder meinen, Abou-Nagie entziehe sich der Justiz. So aber verwirklicht der Betrüger "Projekte im Ausland". Wie schön ..

Bild Deutscher Kinder- und Jugendhospizverein
Kinder- und Jugendhospizdienst

Holweide - Fünf Frauen und drei Männer wurden im Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Köln (AKHD) in einem 80-stündigen Kurs auf die besonderen Aufgaben in den Familien mit lebensverkürzend erkrankten Kindern vorbereitet.

Zukünftig stehen die Ehrenamtlichen dem Dienst im Kölner Osten und Bergisch Gladbach zur Verfügung und unterstützen die Koordinatorinnen Linda Kraft und Doro Meurer bei der Büroarbeit und begleiten erkrankte Kinder, Jugendliche und deren Geschwister zuhause.

Der nächste Befähigungskurs für Mitarbeiter im Standort Ost beginnt im Dezember 2016. Interessierte melden sich bei Linda Kraft und Doro Meurer unter 0221/ 29731694 oder E-Mail an koeln-ost@deutscher-
kinderhospizverein.de. (KWS)

Rheinboulevard in Deutz (rb/MF)

Boulevard mit beschränkter Haftung

Deutz - Wenn am 21. Juli für die Kölner Lichter 2018 von einem Lastkahn auf dem Rhein aus tonnenweise Pyrotechnik in den Abendhimmel gefeuert wird, dürfte der Rheinboulevard am Deutzer Ufer erneut nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Die Bezirksvertretung Innenstadt kritisiert, dass die Verwaltung bis heute kein Konzept für den Boulevard vorgelegt hat. Ein grundsätzliches Konzept zum Umgang mit der Fläche bei Großveranstaltungen existiert nämlich bislang noch nicht.

Das Gremium hatte das bereits im vergangenen Jahr gefordert. Auf jeden Fall ist bei den Kölner Lichtern der rund 26 Millionen Euro teure Rheinboulevard nicht Teil der vom Veranstalter Nolden offiziell vermarkteten Fläche.

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Redaktion Mülheimer Freiheit
NRW
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